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Service Public in Gefahr

Das Pfand würde zu Verlagerungen bei den Wertstoffströmen und der Finanzierung der kommunalen Sammelinfrastruktur führen. Die langfristigen Investitionen in die Sammelinfrastruktur der Städte und Gemeinden würden hinfällig und die Finanzierung der kommunalen Sammelstellen würden leiden.

Städte, Gemeinden und Abfall­zweckverbände haben sich als kompetente und zuverlässige Leistungserbringer in der Ab­fallwirtschaft bewährt. Sie garantieren auch in Zeiten mit schwierigem Marktumfeld einen konstanten Service Public für die Bevölkerung. Das breit gefächerte Recyclingangebot an kommuna­len Sammelstellen (Ökihöfe und Quartiersammelstellen) wird von der Bevölkerung sehr geschätzt.

Langfristig investiert

Um dieses Angebot zu ermögli­chen, wurden grosse Summen in die Sammelinfrastruktur investiert und auf die heutigen Mengen ausgerichtet (z.B. Unter­flurcontainer). Ein Pfand würde zu grundlegenden Verlagerungen bei den Wertstoffströmen führen. Rund 300‘000 Tonnen Getränke­verpackungen, die bisher von den Gemeinden gesammelt wurden, müssten in Zukunft vom Detail­handel gesammelt werden. Der 

Detailhandel müsste für diese Mengen zusätzlichen Platz schaffen und eine neue Logistik aufbauen. Dafür würde die beste­hende Logistik der öffentlichen Hand überflüssig. 

Für die Bevölkerung wäre beson­ders ärgerlich, dass die heute weit verbreitete und beliebte Möglich­keit der Entsorgung an Gemein­desammelstellen aufgehoben würde 

Parallele Sammelsysteme

Sammelstelle Gemeinde

Da vom Pfand nur Getränkever­packungen betroffen wären, aus Haushalten aber auch andere Abfälle aus Glas und Aluminium (z.B. Konfi-Gläser, Tierfutterscha­len) zur Sammlung anfallen, müsste die öffentliche Hand auch in Zukunft Sammlungen dafür an­bieten. Als Folge des Pfandes gäbe es für Glas und Aluminium jeweils zwei Sammelsysteme: eines für Getränkeverpackungen im Detail­handel und eines für alle anderen Wertstoffe aus diesen Materialien bei den Gemeinden.

Wegfall von Sammelentschädigungen

Die Verlagerung der Wertstoff­ströme würde auch Veränderun­gen bei der Finanzierung nach sich ziehen. Heute werden die Städte, Gemeinden und Zweck­verbände mit den Einnahmen aus den vorgezogenen Entsorgungs­gebühren (vEG) und Recyclingbei­trägen (vRB) für ihre Sammeltätig­keit entschädigt. Mit einem Pfand würde diese Finanzierungslösung abgeschafft. Mindereinnahmen in der Höhe von rund 30 Mio. Fran­ken wären die Folge. Ohne die heutige Finanzierungslösung wür­de die Sammlung der Glas- und Aluminium/Weissblech-Restfrakti­onen wesentlich verteuert.

Wenig Einfluss auf Littering

Die heutigen Separatsammlun­gen funktionieren und leisten einen wichtigen Beitrag bei der Littering-Bekämpfung. Wenn überhaupt, dann könnten die Sammel- und Recyclingquoten mit einem Pfand nur marginal gesteigert werden. Auf die Rei­nigungskosten der Städte hätte das kaum einen Einfluss. Denn Zigarettenstummel, Zeitungen, Flyer, Take-Away-Verpackungen, etc., die 87 Prozent des Litterings ausmachen, müssten weiterhin aufgesammelt werden. 

Aus diesen Gründen lehnt der Schweizerische Verband Kommu­nale Infrastruktur die Forderung nach einem Pflichtpfand ab.

Quellen: