Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der IGORA Genossenschaft für Aluminium-Recycling - im Folgenden IGORA genannt. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit dem Inhalt der AGB einverstanden. Er bestätigt, die AGB erhalten bzw. im Internet gelesen zu haben. Diese sind integrierende Vertragsbestandteil der Leistungen.

  1. Angebot
    Sämtliche Angebote der IGORA richten sich ausschliesslich an Kunden mit Sitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie sind freibleibend. Der Vertrag zwischen dem Kunden und IGORA kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch IGORA zustande. Der Auftrag des Kunden kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. IGORA nimmt die Bestellung durch Auslieferung innert Lieferfrist an oder der Kunde erhält von IGORA eine Auftragsbestätigung bezüglich derjenigen Produkte, die nicht ab Lager verfügbar sind.
     
  2. Preise
    Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. Änderungen der Preislisten bleiben vorbehalten.
     
  3. Lieferbedingungen
    Die Verpackungs- und Transportkosten sind im Preis inbegriffen.
     
  4. Lieferfristen
    Die Lieferung ab Lager erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Wochen ab Bestellungseingang. Bei fehlendem Lagerbestand erfolgt die Lieferung innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfrist. Bei Lieferverzug stehen dem Kunden keinerlei Ersatzansprüche zu. Insbesondere berechtigt ein Lieferverzug den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Für grosse Stückzahlen werden die Lieferfristen in Absprache zwischen dem Kunden und IGORA festgelegt.

  5. Übergang der Gefahr auf den Kunden
    Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware zum Versand auf den Kunden über.

  6. Kontrolle und Beanstandung
    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unmittelbar nach Auslieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und/oder Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Auslieferung an IGORA schriftlich mitzuteilen.

  7. Rücknahme
    Eine Rücknahme der Ware erfolgt ausschliesslich nach Absprache mit IGORA. Die Rückgabekosten gehen zulasten des Kunden (Transportkosten, Porti usw.).

  8. Zahlungsbedingungen
    IGORA ist berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern. Bei Rechnungen wird der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig. Es wird kein Skonto gewährt. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ein Verzugszins von 5% geschuldet. Zudem hat der Kunde Mahnkosten in der Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung zu bezahlen.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von IGORA. IGORA ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz des Käufers eintragen zu lassen.

  10. Garantie
    Es gelten die Garantie-Bestimmungen und -Leistungen des jeweiligen Produktherstellers. Weitergehende Garantieansprüche werden ausdrücklich wegbedungen. IGORA vermittelt auf seine Kosten bei Garantieansprüchen zwischen dem Produkthersteller und dem Kunden. Können sich die Parteien bezüglich der Garantieansprüche nicht aussergerichtlich einigen, wird IGORA die Garantieansprüche gegenüber dem Produkthersteller auf dem Rechtsweg durchsetzen.

  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Klagen gegen die IGORA Genossenschaft für Aluminium-Recycling können nur an ihrem Sitz in Zürich angebracht werden.

 
Zürich, anfangs März 2014