Gestützt auf das Umweltschutzgesetz, hat der Bundesrat bereits Ende 1990 eine - seither revidierte - «Verordnung über Getränkeverpackungen» erlassen. Darin sind neuerdings minimal zu erreichende Recyclingquoten klar festgehalten. Das bedeutet, dass bei importierten und im Inland hergestellten Einwegverpackungen vorgeschrieben wird, wieviele Prozent davon zumindest der Wiederverwertung zugeführt werden müssen.Im Klartext: Wird nach einer bestimmten Zeit die Rücklaufquote von mindestens 75 Prozent nicht erreicht, kann der Staat die Einführung eines Pfandes verlangen.
Doch nicht nur der staatliche Zwang macht Alusammeln sinnvoll: Untersuchungen zeigen, dass mit der Rückführung von Altaluminium in den Produktionsprozess bis zu 95 Prozent der Energie eingespart werden können. Allerdings sorgt der Bund nicht selber für die Einhaltung der Verordnungen - im Rahmen der Abfallgesetzgebung hat er die Ausführung den Kantonen übertragen. Und die wiederum wenden verschiedene Regelungen an: Teilweise sind es Zweckverbände, welche für eine sinnvolle Abfallentsorgung zuständig sind, teilweise die Gemeinden.